Question&Answer

Hier finden Sie Fragen von Kolleginnen, die diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt an die aufgeführten Expertinnen gestellt haben. Sollte Ihre konkrete Frage und die dazugehörige Antwort nicht dabei sein, so stellen Sie diese bitte über das nachfolgende Feld. Sie erhalten dann umgehend Ihre Antwort von einer Expertin.


    Ihre Daten und deren Schutz sind uns wichtig. Welche Daten zu welchem Zwecke wir speichern, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

    Eigene Frage stellen
    Andrea Knauber

    Andrea Knauber

    Ein motiviertes Mitarbeiterteam zu finden und langfristig zu binden, stellt Praxisinhaberinnen in der heutigen Zeit vor große Herausforderungen.

    Verschiedene Umfragen haben ergeben, dass ein attraktiver Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen die Unternehmensziele verständlich und transparent vermittelt. Top-Praxen ermöglichen den MitarbeiterInnen ein eigenverantwortliches Handeln und erkennen herausragende Leistungen an. Hier spielen also Wertschätzung, Anerkennung, Feedback und Respekt eine große Rolle.

    Auch ein angemessenes und leistungsorientiertes Gehalt bestimmt die Attraktivität eines Arbeitsplatzes für viele Menschen. Lob und Anerkennung fördern die Leistungsbereitschaft, genauso wie finanzielle Zuwendungen z. B. in Form von Bonus-Zahlungen kurzfristig. Langfristig gesehen zählt jedoch die signalisierte Wertschätzung seitens des Arbeitgebers.

    Viele Angestellte wünschen sich eine klare Verteilung der Kompetenzen und Sicherheit für Ihren Arbeitsplatz. Auch digitale Abläufe und eine moderne Praxisumgebung erhöhen die Attraktivität einer Praxis für ihre Angestellten.

    Was können Sie als Arbeitgeberin also tun, um Ihre Praxis für MitarbeiterInnen attraktiv zu gestalten? Wichtig sind:

    1. Ein gutes, herzliches Arbeitsklima
    2. Offene, wertschätzende Kommunikation im Team
    3. Ein faires Gehalt
    4. Ein sicherer Arbeitsplatz
    5. Handlungsfreiraum und Vertrauen bei der Arbeit
    6. Work-Life-Balance
    7. Ermöglichung von Aus- und Weiterbildungen
    8. Bieten von Aufstiegschancen.
    Daniela Lorbach

    Daniela Lorbach

    Der laufende Praxisbetrieb wird während der Implementierungsphase in keiner Weise beeinflusst. Die Implementierung eines kompletten QM-Systems dauert ca. 6 Monate. Während dieser Zeit gehen die Mitarbeiter Ihrer normalen Tätigkeit nach. Evtl. notwendige Schulungen werden terminlich abgestimmt, sodass es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.

    Wichtig zu verstehen ist, dass nicht zu jedem Handgriff in der Praxis eine eigene Arbeitsanweisung zu erstellen ist. Es soll zu jedem wichtigen Arbeitsvorgang eine Arbeitsanweisung vorhanden sein. Diese müssen nicht jeden Handgriff erklären, sondern die wichtigen Arbeitsschritte inklusive der Verantwortlichkeiten darlegen.

    Der Fokus liegt momentan auf dem Hygienemanagement und dem Bestandsbuch der aktiven Medizinprodukte.

    Für das Hygienemanagement ist die Risikoklassifizierung der eingesetzten Medizinprodukte zur Aufbereitung grundlegend. Auf dieser baut das Hygienekonzept für die Aufbereitung auf, das durch das Hygienekonzept für die Praxis ergänzt wird.

    Das Bestandsbuch der aktiven Medizinprodukte muss laut §13 MPBetreibV alle aktiven nicht-implantierbaren Medizinprodukte, die in der Praxis vorhanden sind, enthalten.

    Zusätzlich muss für alle in Anlage 1 und 2 zur MPBetreibV ein Medizinproduktebuch vorhanden sein.

    Edith Maier-Afheldt

    Edith Maier-Afheldt

    Meine Kollegin und ich führen seit 2006 eine kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis. Zwei unserer Mitarbeiterinnen haben im Juni dieses Jahres 10jähriges Praxisjubiläum. Wir würden Ihnen natürlich gerne zu diesem Anlass ein Geschenk machen (Wertschätzung und Dankeschön), haben aber keine Idee (steuerlich auch kaum Möglichkeiten?). Wir wären über eine Alternative zu doppelten Gehalt sehr erfreut.

    Wenn Geschenke an Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, dann können diese zu den Gesamtkosten der Veranstaltung gerechnet und nicht dem einzelnen Mitarbeiter zugeordnet werden.

    Der Betrag, der den Freibetrag 110,00 € pro Person überschreitet, wird dann mit 25% pauschal versteuert. Das wäre doch was…

    Was gibt es sonst noch steuer- und sozialversicherungsfrei: z.B.

    • Geschenke bis 60,00 € Warenwert
    • Erstattung der Kosten für eine Arbeitsbrille
    • Gesundheitsprävention bis 500,00 € pro Jahr
    • Einmalzahlung in eine bestehende betriebliche Altersvorsorgeversicherung
    • Kindergartenbeiträge
    • Erholungsbeihilfen
    Jane Balstra

    Jane Balstra

    Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Es ist immer gut, sich die Vor- und Nachteile anzuschauen und genau zu prüfen, welches Konzept zu mir passt.

    Auch das outsourcen kann Nachteile mit sich bringen. Als externer Dienstleister der meist komplett digital unterwegs ist, muss ein großer Vertrauensvorschuss gewährt werden, dies kann an einigen Punkten sehr herausfordernd sein.

    Die Mitarbeiterinnen der Praxis müssen von Anfang an mit einbezogen werden und sollten ebenfalls gehört werden. Auch hier sind die Kommunikation und der regelmäßige, offene Austausch wichtig, damit alle wissen, wer, was genau macht. Damit die Qualität der Abrechnung immer auf einem guten hohen Standard bleibt, ist die Investition in interne Schulung nach wie vor erforderlich und sinnvoll.

    Zuerst ist es von Bedeutung herauszufinden, welche Neigungen und Fähigkeiten meine Mitarbeiter:innen haben. Wo liegen die Schwerpunkte und Interessen und wieviel Eigenverantwortung möchten meine Mitarbeiter:innen übernehmen? Wenn wir den Sinn und das Ziel kennen sind wir motiviert in unserer Arbeit!

    Was genau braucht es, um es dann umzusetzen? (Schulungen, Software Optimierungen, Umverteilung von Aufgaben o.ä.)

    Wie soll die neue Aufgabe genau aussehen? (Arbeitsplatzbeschreibung, Definition der Tätigkeit)

    Wenn die Intrinsische Motivation vorhanden ist, führt das zur dauerhaften Bindung. Es kommen dann noch externe Reize dazu. Das können z.B. Bonuszahlungen, Umsatzbeteiligung, Fitnessangebote o.ä. sein.

    Sprecht mit euren Mitarbeiter:innen und geht in den Austausch, schafft eine Basis mit der sich alle wohlfühlen, um dann motiviert zusammen zu arbeiten.

    Wenn du bisher keine Mitarbeitergespräche in deiner Praxis geführt hast, ist es auf jeden Fall für alle angenehmer, wenn diese rechtzeitig angekündigt werden, damit sich niemand überrumpelt fühlt und sich jeder mit seinen Themen vorbereiten kann. Denn deine Mitarbeiter:innen haben sicherlich auch Punkte, die gehört werden wollen. Je nach Betriebszugehörigkeit kann es am Anfang sinnvoll sein, die Gespräche engmaschiger zu setzen. Nachher können die Gespräche bedarfsgerecht angepasst werden. Meine Empfehlung ist, die Gespräche über das Jahr verteilt zu terminieren und zu kommunizieren, hier kann vorab ein Fragebogen ausgeteilt werden, damit beide Seiten vorbereitet in das Gespräch gehen und aktuelle Themen besprochen werden.

    Hanka Schiebold

    Hanka Schiebold

    Orientierung ist hier ein wichtiger Punkt. Ähnlich wie bei einem Navi im Auto bietet den Mitarbeiter*innen erstmal eine klare Vision (Wohin will sich die Praxis entwickeln?) ein attraktives Reiseziel. Daraus entwickelte gemeinsame Ziele (Wie genau komme ich dorthin, nehme ich die Bahn oder das Auto?) sorgen für Klarheit und Motivation. Und wenn die Werte der Praxisinhaberin mit denen der Mitarbeiter*innen übereinstimmen und auch noch gelebt werden (Walk the talk!), habe ich als Chefin dafür schon eine ganze Menge getan.

    Ganz klar – die Zufriedenheit aller Beteiligten. Das steht auch fast so in der Richtlinie.
    Wörtlich genommen, das Managen von Qualität. Und die mögen wir ja alle – Chefinnen, Mitarbeiter*innen,
    Patient*innen!
    Aber nicht nur die Qualität meiner Leistungen entwickelt sich gezielt und strukturiert, es wird Verhaltenssicherheit gegeben und so Konflikten vorgebeugt. Mein Fokus liegt in der Alltagstauglichkeit des QM-Systems, damit auch alle den Sinn erkennen können. Hauptkriterium für eine „Lebendigkeit“ sind Knappheit, Klarheit und Übersichtlichkeit der Dokumente, ähnlich wie bei einem Rezept. Und mit dem Einbeziehen der neuen Medien (Erklärvideos etc.) kann ich neben der ganzen Bürokratie auch für Spaß sorgen.

    Entscheidend ist nicht, wie ich es gemeint habe, sondern wie es angekommen ist. Und die Bewertung, ob es eine „Lappalie“ war oder nicht, trifft immer mein Gegenüber. Hilfreich ist es, sich bewusst zu machen, dass es allgemeine „Spielregeln“ (Zugehörigkeit, Anerkennung etc.) im Zusammenleben gibt. Werden diese eingehalten, dann läuft es.

    „Empfindlichkeiten“ können Anzeichen für „Spielregelverletzungen“ sein und geben mir die Möglichkeit selbst erst einmal zu reflektieren und gegebenenfalls beim Gegenüber nachzufragen und für Klärung der Verstimmung zu sorgen.

    Sabine Banse-Funke

    Sabine Banse-Funke

    Zum Beispiel können abgesetzt werden: Abschreibung, Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag, Raumkosten, Grundstückskosten, Roh-, Betriebsstoffe, Praxis- und Betriebsbedarf, Personalkosten, Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Arbeitskleidung, Reinigungskosten, Wartung, Reparaturen, Instandhaltung, Leasing, der betriebliche Anteil der laufenden Telefon-, Handy- und Internetkosten, Kfz-Kosten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Porto, Büromaterial, Dekoration, laufende EDV- und Software Kosten, Reise-, Übernachtungs- und Fortbildungskosten inklusive Verpflegungsmehraufwand, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Werbung, betriebliche Zinsen, Kontoführungsgebühren, Bewirtungskosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung, betrieblich verursachte Geschenke, für Homeoffice Tage die Homeoffice-Pauschale. Mehr Infos hier.

    Computer, Software und Zubehör können als digitale Wirtschaftsgüter sofort abgesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % beträgt die Steuerersparnis 2.100 €, ggfs. zuzüglich der Ersparnis für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

    Das Gehalt kann optimiert werden, das mehr Netto vom Brutto beim Arbeitnehmer übrigbleibt (Nettolohnoptimierung). Häufig genutzt werden z.B. der Tankgutschein, die Inflationsausgleichsprämie, Zuschüsse für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, der Kindergartenzuschuss, der Zuschuss zum Internet, die Überlassung eines E-Bikes, eines Handyvertrages, Überlassung von Computer oder Handys, die Erholungsbeihilfe. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Vorteile es für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber gibt, können Sie hier nachlesen