In diesem Blogartikel beantworten wir häufige Fragen von Ärzten, Zahnärzten und Selbständigen und klären über Steuermythen (falsche Annahmen und häufig falsch anzutreffende Aussagen von Laien) auf.
Steuermythos: Privatentnahmen müssen nicht versteuert werden
Bei der Einkommensteuer ist der Gewinn zu versteuern. Wie sich das Entnahmeverhalten des jeweiligen Steuerpflichtigen verhält, ist dabei völlig irrelevant. Anhand der nachfolgenden Beispiele sieht man, dass die Höhe des zu versteuernden Betrages nichts mit dem Entnahmeverhalten zu tun hat und dadurch erkennt man, das es lediglich ein Steuermythos ist.Mehr zu unserer Netzwerk Expertin Sabine Banse-Funke finden Sie hier: