Entzündungen und Erkrankungen der Mundschleimhaut zu behandeln gehört für den Zahnarzt zur Routine.
Für die örtlich begrenzte Behandlung mit Pasten, Salben, Spüllösungen oder Ähnlichem sieht die
GOZ die Abrechnungsnummer 4020 „Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen“ (Mu) vor.
— Bianka Herzog-Hock —
Die Mu ist für folgende Maßnahme zur Abrechnung freigegeben:
- lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen,
- Decubitus (Prothesendruckstelle) nach Ablauf von drei Monaten nach einer Reparatur Fertigstellung,
- Schleimhauterkrankungen, die Behandlung von Bakterieller/Viraler Infektion z.B. Stomatitis, Gingivitis, Herpes Aphthen,
- Chemische Reize (Verätzungen),
- Behandlung von leichteren Formen der dentitio difficilis (Zahndurchbruchsbeschwerden).
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