Festzuschuss 6.4 oder 6.5 – Dokumentation als Grundlage für eine sichere Entscheidung

In vielen meiner Beiträge geht es um ein zentrales Thema: Abrechnung wird dann sicher, wenn Prozesse nachvollziehbar dokumentiert sind. Gerade in der Prothetik zeigt sich immer wieder, wie eng fachliche Entscheidung, zahntechnischer Ablauf und Dokumentation miteinander verknüpft sind.

Ein typisches Beispiel aus dem Praxisalltag ist die Erweiterung von herausnehmbarem Kombinationszahnersatz und die Abgrenzung zwischen den Festzuschüssen 6.4 und 6.5. Beide beschreiben die Erweiterung um einen Zahn, unterscheiden sich jedoch im Bereich der Erweiterung und damit im tatsächlichen zahntechnischen Vorgehen.

Der Festzuschuss 6.4 bildet eine Erweiterung im Kunststoffbereich ab, während 6.5 eine Erweiterung im Metallbereich beschreibt. Dabei ist die Art der Prothese allein nicht ausschlaggebend. Auch eine Modellgussprothese kann im Kunststoffbereich erweitert werden.

BEL-Nr. 803 0 – hilfreich, aber nicht entscheidend

In diesem Zusammenhang findet sich auf Laborrechnungen häufig die BEL-Nr. 803 0 (Gebogene Retention). Diese Leistung umfasst die Herstellung der gebogenen Retention, das Einarbeiten sowie die Metallverbindung. Die Leistungsbeschreibung selbst lässt jedoch keine eindeutige Zuordnung zum Kunststoff- oder Metallbereich zu.

Auch ein im Rahmen dieser Leistung durchgeführter Lötprozess ist Bestandteil der BEL 803 0 und nicht separat berechnungsfähig. Für die zahnärztliche Abrechnung bedeutet das: Die BEL-Position allein reicht nicht aus, um sicher zwischen 6.4 und 6.5 zu entscheiden.

Dokumentation als verbindendes Element

Die korrekte Zuordnung ergibt sich erst aus der Dokumentation des tatsächlichen zahntechnischen Prozesses. Entscheidend ist die nachvollziehbare Beschreibung, ob lediglich eine Retention eingearbeitet wurde oder ob eine echte metallische Erweiterung der Prothesenbasis erfolgt ist.

Eine strukturierte Dokumentation verbindet dabei:

  • die Behandlungsplanung
  • den umgesetzten zahntechnischen Ablauf
  • die Laborrechnung als technisches Abbild der Versorgung

Gerade für Zahnärztinnen in jungen Praxen schafft diese Klarheit Sicherheit – im Praxisalltag, in der Abrechnung und im Austausch mit dem Labor.

Fazit

Die Entscheidung zwischen Festzuschuss 6.4 und 6.5 ist keine Frage einzelner Positionsnummern. Sie ergibt sich aus dem Prozess, der dokumentiert und nachvollziehbar festgehalten werden muss. Eine gute Dokumentation ist damit eine zentrale Grundlage für eine ruhige, transparente und fachlich sichere Abrechnung.