Viele Zahnärztinnen bieten in Ihrer Praxis bereits Prophylaxeleistungen an – ob als reine Mundhygieneleistung oder als vorbereitende Maßnahme für Parodontosebehandlungen oder Bleaching. Der klare Vorteil der Prophylaxe: es handelt sich um eine delegierbare Tätigkeit an qualifizierte Mitarbeiter, so dass der hiermit erzielte Umsatz zusätzlich zum Umsatz der Zahnärztin erwirtschaftet werden kann. Grundsätzlich delegierbar ist diese Tätigkeit an fortgebildete zahnmedizinische Fachangestellte (ZMF), zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen (ZMP) oder Dental Hygienikerinnen (DH). Es kann also durchaus sein, dass zunächst einmal in die Ausbildung der Helferinnen investiert werden muss, bevor hier überhaupt Erträge erzielt werden können.
Doch was bleibt unterm Strich für die Zahnärztin übrig? Bzw. wie viele Patienten müssen mindestens eine PZR-Leistung in Anspruch nehmen, damit zumindest die Kosten der Zahnärztin gedeckt sind?
Schauen wir uns zunächst einmal die Investitionen an, die hierfür anfallen:
Behandlungseinheit | 20.000 | EUR |
---|---|---|
Intraorale Kamera, Prophylaxegerät | 8.000 | EUR |
Mobiliar Prophylaxezimmer | 5.000 | EUR |
EDV | 2.000 | EUR |
Instrumente | 2.000 | EUR |
Gesamt | 37.000 | EUR |
Bei einem angenommenen Amortisationszeitraum von 5 Jahren ergibt sich somit ein Aufwand von 7.400 EUR im Jahr.
Um Prophylaxeleistungen zu erbringen, ist grundsätzlich kein eigenes Behandlungszimmer zwingend notwendig, wird jedoch empfohlen, denn: Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass ein getrennter Prophylaxebereich vertrauensfördernd wirkt und diese Dienstleistung zu einer eigenständigen Institution werden lässt, die man gerne aufsucht. Eine Kamera zur Demonstration der aktuellen Mundsituation und des späteren Behandlungserfolgs hat sich gerade bei der Vorsorge als sinnvoll und motivierend erwiesen.
Für eine neutrale Vergleichbarkeit der Investitionen wird eine kalkulatorische Verzinsung in Höhe des hälftigen gebundenen Kapitals mit 10% unterstellt – hierbei soll es nicht darauf ankommen, ob Eigen- oder Fremdkapital eingesetzt wird. Die kalkulatorischen Zinsen betragen somit 1.850 EUR im Jahr.
Hinzu kommen jährliche Kosten für:
Raumnutzung (Bsp. 20 qm), geschätzt 15 EUR / qm | 3.600 | EUR |
Anteilige Raumnutzung für sonstige Räume wie Wartezimmer, WC | 300 | EUR |
Personalkosten (Bruttogehalt inkl. Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers) | 5.000 | EUR |
Materialverbrauch (variabel je nach Anzahl PZR), hier pauschal | 40.000 | EUR |
Fortbildung für Prophylaxe-Mitarbeiter | 800 | EUR |
Anteilige Kosten für Factoring, Steuerberatung, Buchhaltung | 500 | EUR |
Gesamt | 50.200 | EUR |
In Summe entstehen also jährliche Kosten von 59.450 EUR.
Eine vollzeitangestellte Prophylaxe-Mitarbeiterin (38 Std./Woche) arbeitet abzüglich Urlaubs- und Krankheitstagen ungefähr 45 Arbeitswochen oder 1.710 Arbeitsstunden pro Jahr. Da eine Zahnreinigung inkl. Vor- und Nachbearbeitungszeit ca. 45-60 min dauert, kann man vereinfacht sagen, dass somit bei Vollauslastung 1.710 PZR-Behandlungen im Jahr möglich sind.
Teilt man nun die errechneten Gesamtkosten durch 1.710 Arbeitsstunden bzw. PZR-Behandlungen, ergibt dies entsprechend einen Kostenanteil von 34,77 EUR. Liegt die Auslastung bei lediglich 60%, steigt dieser auf 57,94 EUR.
Wieviel Umsatz macht denn jetzt eine Prophylaxehelferin und welcher Gewinn bleibt am Ende für die Zahnärztin übrig?
An dieser Stelle kurz angemerkt: Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.07.2016 bekräftigt, dass Pauschalpreise für eine professionelle Zahnreinigung nicht erlaubt sind und ein Zahnarzt sich grundsätzlich an den Gebührenrahmen der GOZ halten muss. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung zu bestimmen.
Soweit die Theorie… in der Praxis sind Pauschalpreise für die PZR nach wie vor üblich. Je nach Lage einer Praxis – ob in der Innenstadt oder auf dem Land – werden hierfür unterschiedliche Preise zwischen 40 und 130 EUR verlangt.
Unabhängig hiervon unterstellen wir in unserem Beispiel dennoch, dass im Durchschnitt 70 EUR pro PZR erzielt werden können. Es ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Erzielter Umsatz (1.710 x 70 EUR) | 119.700 | EUR |
Kosten (1.710 x 34,77 EUR) | 59.450 | EUR |
Verbleiben | 60.250 | EUR |
Rund 60 TEUR mehr Gewinn klingt zunächst einmal sehr profitabel – doch wie sieht es aus, wenn die Prophylaxehelferin nicht komplett ausgelastet ist, weil die Leistung „PZR“ von den Patienten nicht angenommen wird, es die Helferinnen und/oder die Zahnärztin nicht schaffen, die Patienten hiervon zu überzeugen oder Patienten spontan Termine absagen?
Liegt die Auslastung z.B. nur bei 60%, wird bei ansonsten gleich bleibenden Voraussetzungen lediglich ein Umsatz von 71.820 EUR erzielt, die Kosten hingegen bleiben abgesehen vom niedrigeren Materialaufwand gleich. Unterm Strich bleiben dem Zahnarzt dann nur noch rd. 12.400 EUR übrig.
Anders herum gerechnet kann man sagen: Werden im Durchschnitt 70 EUR pro PZR eingenommen, müssen 59.450 EUR / 70 EUR = 850 Behandlungen durchgeführt werden, damit zumindest alle Kosten gedeckt sind.
Fazit
Es kann durchaus sehr profitabel sein, die Prophylaxe in der eigenen Praxis auszubauen. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur objektiv die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden, in dem ein Zimmer mit entsprechender Ausstattung und eine ausgebildete Mitarbeiterin hierfür bereitgestellt werden – vielmehr muss ein entsprechendes Marketing stattfinden, damit diese Leistungen auch von den Patienten angenommen werden und sich der Bereich PZR „rechnet“.
Fest steht: Gelingt es, die Prophylaxeleistungen in der Zahnarztpraxis zu etablieren, so bedeutet dies für die Zahnärztin einen profitablen Mehrgewinn!