„Die ePA ist digital. Aber der Schutz ist noch nicht vollständig geklärt.“

Sabine Finkmann

ePA und Beschlagnahmeschutz: 

Eine rechtliche Lücke mit Bedeutung für Vertrauen und Praxisalltag

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht für Transparenz, Vernetzung und eine moderne Versorgung.
Doch aktuell gibt es eine juristische Unklarheit, die im Gesundheitswesen zunehmend diskutiert wird.

Der aktuelle Rechtsstand (Februar 2026):

  • Die ePA unterliegt nicht automatisch dem Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO
  • Im Gegensatz dazu ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausdrücklich geschützt

Hintergrund:
Die ePA gilt rechtlich als versichertengeführter Cloud-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur

Damit greift der Schutz für ärztliche Unterlagen (§ 97 Abs. 2 StPO) derzeit nicht uneingeschränkt

Position der Berufsverbände

Organisationen wie KBV, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer 

fordern eine klare gesetzliche Ergänzung der StPO.


Ziel ist ein Beschlagnahmeschutz für ePA-Daten analog zur eGK.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte bereits 2023 eine rechtliche Klarstellung angeregt.

Aktueller Stand

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Regelung.
Eine Klarstellung, dass ePA-Daten unter den Beschlagnahmeschutz fallen sollen, wird derzeit vorbereitet (Stand: Februar 2026).
Das Thema wird zudem im Kontext der Umsetzung des EU-E-Evidence-Pakets behandelt.

Warum das relevant ist

Die ePA ist nicht nur ein Digitalisierungsprojekt.
Sie ist ein Vertrauensprojekt.

Für Praxen und Kliniken bedeutet das:

  • Patientenfragen zum Datenschutz kompetent beantworten können
  • Mitarbeitende rechtlich sensibilisieren
  • Transparenz aktiv kommunizieren

Denn Akzeptanz entsteht nicht durch Technik –
sondern durch Sicherheit und Vertrauen.

Digitalisierung braucht nicht nur Innovation.
Sie braucht rechtliche Klarheit.

Kannst du deinen Patienten aktuell erklären, wie sicher ihre ePA wirklich ist?