Digitale Patientenaufklärung – rechtssicher und modern beraten!

Bettina Blum

Eine gute Patientenaufklärung: nicht erst seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein wichtiger Baustein in der Zahnärztinnenpraxis. Neben den genauen Rahmenbedingungen und der grundsätzlichen Notwendigkeit, die in §§ 630d Abs. 2 und 630e BGB ausdrücklich geregelt sind, gibt es weitere wichtige Punkte, die eine gute Patientenaufklärung ausmachen.

Grundsätzlich muss die Aufklärung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und mit begleitenden, individualisierten Unterlagen erfolgen. Eine Aufklärung ausschließlich mittels eines allgemeinen Formulars oder Vordrucks reicht nicht aus. Ebenso liegt die Beweispflicht, ob eine individuelle Aufklärung stattgefunden hat, immer bei der Zahnärztin. Ein weiterer wichtiger Grund, weshalb Sie sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen sollten.

Neben der Aufklärung über mögliche Risiken von Erkrankung und Behandlung, einschließlich deren Alternativen, ist auch der Zeitpunkt des Gespräches entscheidend. Bei ambulanten Maßnahmen im prothetischen Bereich darf am Behandlungstag aufgeklärt werden. Bei implantologischen Eingriffen muss die Aufklärung ein bis drei Tage vorher erfolgen. Bei ästhetischen Eingriffen sind diese Anforderungen besonders streng. Im Anschluss sollte die durchgeführte Aufklärung vollständig dokumentiert und von PatientIn und Zahnärztin unterzeichnet sein.

Um nicht nur konform sondern auch modern aufzuklären, gibt es nur einen Weg – die digitale Aufklärung. Hierfür stehen unterschiedliche Software-Lösungen zur Verfügung. Besonders empfehlenswert sind in die Praxissoftware integrierte Systeme. Diese haben den Vorteil dass eine korrekte und sofortige Dokumentation in der Patientenakte gewährleistet ist. Fehler oder Versäumnisse sind so im hektischen Praxisalltag ausgeschlossen.

Der digitale Aufklärungsprozess ist nicht nur für die Behandlerin komfortabel, sondern spart auch viel Zeit und Papier. Vor allem das Bereithalten von Vordrucken und die Lagerhaltung von ausgefüllten Aufklärungsdokumenten sind aufwendig. Das nachträgliche Scannen und Speichern ist ein unnötiger zusätzlicher Arbeitsschritt. Verzichtet man direkt auf die Papierform, können bis zu 20 Seiten pro Aufklärungsgespräch eingespart werden.

Auch die Patienten fühlen sich digital besser beraten. Der Erkenntnisgewinn ist bei einer multimedialen Aufklärung wesentlich größer. Das umfassende Protokoll, welches im Anschluss jederzeit zu Hause erneut abgerufen werden kann, lässt keine Fragen offen. Diese Tatsache wirkt sich nachhaltig positiv auf die Ärztinnen-PatientInnen-Bindung aus und ist zusätzlich wirtschaftlicher. Denn nur gut beratene PatientInnen entscheiden sich am Ende klar für die höherwertige Therapie.

Vereinfachen Sie Ihre Prozesse, sparen Sie viel Zeit und Geld und machen Sie Ihre PatientInnen nachhaltig zufriedener. Bei Fragen zu digitalen Lösungen die Sie hierbei unterstützen bin ich Ihre richtige Ansprechpartnerin.

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Bettina Blum