Entzündungen und Erkrankungen der Mundschleimhaut zu behandeln gehört für den Zahnarzt zur Routine.
Für die örtlich begrenzte Behandlung mit Pasten, Salben, Spüllösungen oder Ähnlichem sieht die
GOZ die Abrechnungsnummer 4020 „Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen“ (Mu) vor.
— Bianka Herzog-Hock —