Praktischer Fall: Teure Fortbildung

Der Sachverhalt war simpel: Praxisinhaberin und angestellte Zahnärztin schlossen einen Arbeitsvertrag. Ohne anwaltliche Beratung schrieb die Praxisinhaberin in den Vertrag „Die Praxisinhaberin trägt die Kosten des Studienganges Master of Science Kieferorthopädie“. Die Kosten für den Studiengang betrugen 20.000,00 €. Die angestellte Zahnärztin begann ihre Fortbildung und wurde nach wenigen Monaten schwanger. Die angestellte Zahnärztin setzte ihren Studiengang fort. Die Praxisinhaberin verweigerte die Zahlung der laufenden Raten für die Kosten des Studienganges. Zur Begründung führte sie an, dass die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Schwangerschaft der angestellten Zahnärztin nicht bedacht hätten.

Die Arbeitsgerichte in erster und zweiter Instanz gaben unserer Mandantin Recht und erteilten der Rechtsauffassung der Praxisinhaberin eine klare Absage. Die eingetretene Schwangerschaft und die sich daran anschließende Elternzeit lassen den Zahlungsanspruch der angestellten Zahnärztin nicht entfallen. Die Angst der Praxisinhaberin, dass die angestellte Zahnärztin nach der Elternzeit nicht mehr zurück in die Praxis kommt und ihre Investition somit verloren geht, hätte durch eine rechtssichere Gestaltung von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag vermieden werden können.