Auch wenn die S3-Leitlinie zur Parodontose bereits länger besteht, ist es jetzt wichtiger denn je, nicht nur die neuen PAR-Positionen für den Kassenpatienten anzupassen, sondern diese Maßnahmen für den Privatpatienten abrechnungstechnisch für die Praxen zugänglich zu gestalten.
Die Abrechnung der neuen Leistungen der PAR-Richtlinie, die in der S3-Leitlinie enthalten sind, sind für Kassenpatienten seit dem 01.07.2021 im BEMA geregelt. Für Privatpatienten hatte die BZÄK bereits im September 2021 eine Liste von Analogleistungen veröffentlicht.
Viele Praxen haben bis heute keine dieser vorgeschlagenen Leistungen in Ansatz gebracht. Vermutlich sollten zuerst einmal die gesetzlich neugeregelten Parodontose-Richtlinien in den Praxen terminlich als auch abrechnungstechnisch etabliert werden. Da das inzwischen geregelt ist, gehen die Praxen langsam dazu über, auch bei Privatpatienten, die in der Leitlinie vorgesehenen Maßnahmen abrechnungstechnisch auf den Stand 2022 zu bringen.
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