Ein (Elektro-)Fahrrad vom Arbeitgeber….

Fahhrad

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Mit steigendem Kostendruck sowie wachsendem Fachkräftemangel unter gleichzeitig steigendem Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiter ist das Anbieten von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern ein attraktives Mittel zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation. Dabei kauft oder least der Arbeitgeber das E-Bike und stellt es seinen Mitarbeitern zur betrieblichen und privaten Nutzung zur Verfügung.

Die private Nutzung des E-Bikes durch den Arbeitnehmer ist mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern und in der Sozialversicherung zu verbeitragen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an den Kosten des E-Bikes durch sogenannte Bruttoentgeltumwandlung beteiligen oder das E-Bike zusätzlich zum Bruttolohn gewähren.

Bei der Bruttoentgeltumwandlung ist es üblich, dass der Arbeitgeber ein E-Bike einschl. Versicherungsschutz von einem Anbieter mit einer festen Laufzeit (in der Regel 36 Monate) mittels Rahmenvertrag least. Der Arbeitgeber und der Arbeitsnehmer schließen unterdessen einen Überlassungsvertrag ab. [1]Die Möglichkeiten und Folgen sind in der folgenden Übersicht (siehe unten) dargestellt.

Nutzen mehrere Mitarbeiter das gleiche Fahrrad, ist im Übrigen der geldwerte Vorteil entsprechend der Zahl der nutzungsberechtigten Aufzuteilen.

Die Vor- und Nachteile von Kauf und Leasing sind übersichtsartig in der folgenden Tabelle dargestellt:

[1]Der Überlassungsvertrag wird unabhängig davon geschlossen, ob es sich um einen Kauf oder ein Leasing bzw. um eine Bruttoentgeltumwandlung oder nicht handelt.

 
Leasing
Kauf
Vorteile
häufig wird zum Leasingvertrag Wartung und Verschleißteile angeboten Meist Rundumschutz für Unfall und Diebstahl durch in Verbindung mit dem Leasing angebotene Versicherungen
keine vertragliche Bindung an Leasingvertrag –> bei Nichtgefallen, kann Fahrrad jederzeit weiterverkauft werden Freie Auswahl bei Rädern
Nachteile
Vertragsbindung meist über 36 Monate Eingeschränkte Auswahl im Rahmen des gewählten festen Partner-Händlers
Schadensfälle/Wartung sind selbst zu regeln Anschaffungskosten werden über 7 Jahre abgeschrieben