Die Zeit der geburtenstarken Jahrgänge ist vorbei und folglich beginnen immer weniger junge Menschen eine Ausbildung. Hinzuzukommen allzu bekannte Gründe, warum eine Ausbildung zur ZFA nicht an der Spitze der beliebtesten Ausbildungsberufe steht. Welche Möglichkeiten gibt es, um dieses Defizit aufzufangen?
Die Ausbildung zur ZFA ist umfangreich und notwendig, um den Mitarbeitenden ein fundiertes Basiswissen mit auf den Weg zu geben. Wenn die ZFA sich im Laufe ihres beruflichen Werdegangs weiterentwickeln möchte, ist fachliches Know-how die Grundlage dafür.
Anderseits gibt es Aufgabenbereiche in der Praxis, die nicht von der medizinischen Ausbildung abhängig sind. Mitarbeitende die fachfremd sind benötigen viel Mut und Engagement, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.
An der Rezeption kann beispielsweise eine Mitarbeiterin aus der Hotellerie wunderbar Telefon und Terminvergabe koordinieren. Ebenso können Patientendaten aktualisiert und die eGK (elektronische Gesundheitskarte) eingelesen werden. Das alles sind Aufgaben, die keinerlei Fachwissen benötigen und bei teemer durch das Rollen.- und Rechtesystem festgelegt sind. Weitere Tätigkeiten in der Verwaltung, Buchhaltung oder der Dokumentation im QM können sehr gut von fachfremden Mitarbeitenden erledigt werden.
Alle Tätigkeiten im Rahmen der Freigabe von Medizinprodukten nach der Aufbereitung sowie das Strahlenschutzgesetz gehören in die Hand von fachkundigen Mitarbeitenden. Darüber hinaus gehende delegierbare Aufgaben sind im Zahnheilkundegesetz definiert. Laut §1 Abs.5 und 6 ZHG sind Tätigkeiten, wie etwa die Zahnreinigung nur an ausgewiesenes Personal delegierbar.
Die Zahnärztin trägt die Verantwortung und haftet persönlich dafür, dass nur mit direkter Anweisung, unter Kontrolle und in ihrer Anwesenheit die angelernten Mitarbeitenden Aufgaben ausführen dürfen.
Der Vorteil von fachfremdem Personal besteht darin, dass das Team Unterstützung bekommt. Das Fachpersonal wird dadurch entlastet und kann sich auf medizinisch komplexe Tätigkeiten konzentrieren.
Die Einarbeitung ist ähnlich zeitintensiv wie bei Auszubildenden, allerdings kann durch bisherige Berufserfahrung aus einem z.B. kaufmännischen Beruf hilfreiche Kompetenz eingebracht werden. Zusätzlich baut sich im Laufe der Beschäftigung der Wissensstand auf.
Dies ist kein Plädoyer gegen Fachkräfte, im Gegenteil sie sind unverzichtbar und werden dringend benötigt. Allerdings ist es wichtig nach Lösungen in dieser Misere zu suchen, eine Lösung kann das Anlernen von fachfremden Mitarbeitenden bieten.
Die Frage zum Gehalt sollte auch den Unterschied zur gelernten ZFA hervorheben. Es gibt nur in vier Kammerbereichen einen Tarifvertrag und dadurch wird oft der Mindestlohn gezahlt. Das Mindestlohngesetz stellt die Untergrenze dar, deshalb ist die Qualifikation der Mitarbeitenden zu beachten.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen KZV oder Zahnärztekammer ob es Sonderregelungen gibt.
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Bettina Blum
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