Nice to know or you need to know?

Melanie Langmaack Blog

Die Behandlung mit der Unterkieferprotrusionsschiene ist definitiv ein you need to know.

 

Seit dem 01.01.2022 ist die Schlafapnoe-Schiene (Unterkieferprotrusionsschiene,) bei nachgewiesener Schlafapnoe und Ausschluss einer Überdrucktherapie durch einen Schlafmediziner, Kassenleistung.

Doch in vielen Praxen ist sie noch nicht angekommen, dabei ist die Zahl der Menschen die eine solche Therapie betrifft immens.

Studien zufolge leiden alleine in Deutschland 26 Millionen Menschen an einer obstruktiven Schlafapnoe- weltweit sogar mehr als 936 Millionen Menschen.

Die Folgen der unbehandelten obstruktiven Schlafapnoe können gravierend sein. Sie verschlechtern nicht nur die Lebensqualität, sondern sie verkürzen auch die Lebensdauer.

Schnarchgeräusche, Tagesmüdigkeit, sowie körperliche und geistige Einschränkungen können die Folge sein.

Ich möchte Euch heute die wichtigsten Acts und Facts zur Behandlung mit der UKPS (Unterkieferprotrusionsschiene) mitgeben.

·       Wichtig ist, dass erst mit der Behandlung begonnen wird, wenn eine Überweisung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ oder der Qualifikation nach § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung vorliegt. Da es sich bei der UKPS-Behandlung um eine interdisziplinäre Therapie handelt und eine enge Abstimmung mit dem Vertagsarzt*in unbedingt notwendig ist. Bitte an die Schweigepflichtsentbindung denken!

 

·       Zahnmedizinische Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene sind insbesondere 

– eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, 

– eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers, 

– eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene, 

– keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen.

 

·       Wenn durch die Beurteilung der klinischen Situation allein nicht festgestellt werden kann, ob eine Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene möglich ist oder welcher Schienentyp zu wählen ist, sind Planungsmodelle (Nr. 7 b)  zusätzlich abrechnungsfähig.

 

·       Bei der Abdrucknahme kann in den Fällen, in denen ein konfektionierter Löffel nicht ausreicht, die Verwendung eines individuellen oder individualisierten Löffels angezeigt sein. Die Auswahl der Protrusions- und Konstruktionselemente und der Materialien orientiert sich am jeweiligen Behandlungsfall, die individuellen Besonderheiten der Patientin oder des Patienten sind zu berücksichtigen

 

·       Wichtig ist, dass die UKPS folgende Eigenschaften aufweist:

– zweiteilig, bimaxillär verankert, mit individuell reproduzierbarer Adjustierung 

– Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung, mindestens in Millimeterschritten

 

·       Bei der Erstanpassung erfolgt die individuelle Einstellung des Protrusionsgrads, ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion in Abstimmung mit der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt.

 

·       Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung 

besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig!

 

·       Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP5a bis UP5c abrechenbar

 

·       Die zusätzliche private Diagnostik ist möglich und natürlich auch berechnungsfähig z.B. die 

Bewegungsanalyse des Kiefergelenks

 

·       Falls bei der UP1 deutlich wird, dass eine Therapie mit der UKPS nicht möglich ist, kann die UP1 trotzdem berechnet werden