Stillen im Job

Bettina Blum

Es gibt unterschiedliche Ansätze für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die neue Elterngeneration möchte beides in Einklang bringen. Besonders das Thema Stillen im Job trägt hier eine wichtige Rolle.

Für Praxisinhaberinnen stellt sich oft die Frage, wie sie mit der Herausforderung umgehen, da für sie häufig nicht die gesetzlichen Vorschriften des Mutterschutzes gelten.

Für Angestellte gilt hier das Mutterschutzgesetz (§7). Es steht Ihnen während der ersten 12 Monate nach der Entbindung, innerhalb eines acht-stündigen Arbeitstages, zweimal eine 30-minütige oder eine 60-minütige Stillpause zu. Diese wird als Arbeitszeit gerechnet, ist also zusätzlich zur normalen Pause gedacht.

Wenn sie als stillende Mutter wieder arbeiten gehen, so kann eine Möglichkeit darin bestehen, dass sie eine Stunde später anfangen oder eine Stunde früher ihre Arbeit beenden, falls das in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dieser Anspruch endet mit dem 1. Geburtstag ihres Kindes.

Laut der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bietet häufiges Stillen mindestens bis zum Alter von zwei Jahren einen besonderen Schutz für die gesunde Entwicklung, da Muttermilch weiterhin eine wichtige Quelle für viele Nährstoffe ist.

Für die Ärztinnen und Zahnärztinnen mit eigener Praxis ist von Anfang an viel Organisationstalent gefordert, wenn sie Praxisalltag und Stillzeit für ihr Kind umsetzen wollen. Dort kann durch Familie, Freunde oder Tagesmutter unterstützt werden, z.B. wenn das Kind zum Stillen in die Praxis gebracht wird und entsprechende Zeitfenster zwischen den Behandlungen eingeplant sind.

Bei angestellten Ärztinnen und Zahnärztinnen  ist es wichtig mit den Arbeitgeber*Innen rechtzeitig ins Gespräch zu gehen. Damit eine gemeinsame Lösung erarbeitet wird.

Für Arbeitgeber*Innen eröffnen sich große Vorteile, wenn sie für ihre Fachkräfte eine Möglichkeit schaffen, nach dem 1. Geburtstag des Kindes, den Müttern einen passenden Raum zur Verfügung zu stellen, damit sie stillen können.

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben als großer Arbeitgeber ein Eltern-Kind-Büro und Ruheräume eingerichtet.  Das kann für Praxen oder Klinikbetrieb neue Attraktivität schaffen um qualifiziertes Personal an sich zu binden.

78%

aller Beschäftigten können sich vorstellen, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Arbeitgeber zu wechseln.
(Quelle: Familienreport 2010 – BMFSFJ)

92%

aller Eltern zwischen 25 und 39 Jahren mit mind. 4 Jahren Berufserfahrung ist Vereinbarkeit mind. genauso wichtig wie das Gehalt.
(Quelle: Familienreport 2010 – BMFSFJ)

40%

mehr Rednite lassen sich mit
Vereinbarkeitsmaßnahmen erzielen, die nicht nur Mütter, sondern auch Väter und pflegenden Angehörigen erreichen.
(Quelle: Familienreport 2010 – BMFSFJ)

Vorteile für beide Seiten:

Untersuchungen ergaben, dass 83 bis 94 Prozent der Angestellten in stillfreundlichen Betrieben früher an den Arbeitsplatz zurückkehren. Auch die Arbeitszufriedenheit und Loyalität gegenüber  Arbeitgeber*Innen ist größer, wenn Stillen am Arbeitsplatz unterstützt wird.

Angestellte, die nicht stillen, haben doppelt so viele Fehltage wie diejenigen, die stillen, heißt es in der Broschüre des Hebammenverbandes. Das bedeutet Frauen, deren Babys über die ersten 12 Monate hinaus Muttermilch bekommen, müssen seltener Zuhause bleiben, weil ihr Kind krank ist. Das bedeutet weniger Fehltage, weniger Arztbesuche und weniger Krankenhausaufenthalte.

Stillen und Job ist grundsätzlich gut vereinbar. Nicht die Flasche, sondern das Stillen bringt auch der Mutter größtmögliche Vorteile, Flexibilität und Freiheit. Es gibt kaum eine berufliche Tätigkeit, die sich mit dem Stillen nicht vereinbaren lässt. Allerdings braucht die berufstätige stillende Mutter Selbstbewusstsein und Unterstützung, um neue Wege zu beschreiten und die gesellschaftliche Akzeptanz dafür zu gewinnen.

Hinweis: Alle aufgeführten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständig- bzw. Richtigkeit. Sie sind nur allgemeine Hinweise – also keine rechtsverbindliche Auskunft.

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Bettina Blum