Die Elektronische Patientenakte (ePA)

Ein Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland verfügbar sein. Mit diesem System soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, indem relevante medizinische Daten nach hohen Sicherheitsstandards gespeichert werden. Für dich als medizinische- zahnmedizinische Fachkraft bringt dies sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Zustimmung zum Hochladen von Daten

Für das Hochladen von Gesundheitsdaten wie Befunden und Arztbriefen benötigst du in der Regel keine ausdrückliche Zustimmung der Patientinnen und Patienten, solange diese nicht generell widersprochen haben. Beachte jedoch folgende Ausnahmen:

  • Genetische Untersuchungen: Hier ist die ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zustimmung des Patienten erforderlich.
  • Hochsensible Daten: Bei Informationen zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Krankheiten oder Schwangerschaftsabbrüchen musst du die Patientinnen und Patienten auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen.

Datenspeicherung

Die in die ePA geladenen Daten werden im ePA-Aktensystem der Telematikinfrastruktur gespeichert und sind nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte zu finden. Diese Karte dient lediglich als Zugangsmittel: Durch das Stecken der Gesundheitskarte kannst du auf die ePA deiner Patientin oder deines Patienten zugreifen.

Zugriff auf die ePA

Um Patientendaten einzusehen und zu verwalten, müssen die Patientinnen und Patienten die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Jede Krankenkasse wird eine eigene App anbieten oder die Funktion in bestehende Apps integrieren. Beachte, dass auch ohne Smartphone oder App Patientinnen und Patienten durch das Stecken der Gesundheitskarte in deiner Praxis auf die ePA zugreifen können.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

Informiere deine Patientinnen und Patienten darüber, dass sie jederzeit Widerspruch einlegen können, wenn sie nicht möchten, dass bestimmte Daten in ihre ePA aufgenommen werden. Vor dem Hochladen hochsensibler Daten solltest du sie explizit auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Über die ePA-App können Patientinnen und Patienten zudem steuern, welche Daten sichtbar sind und welche nicht.

Verpflichtungen als Fachkraft

Obwohl du nicht verpflichtet bist, Patientinnen und Patienten über die ePA zu informieren, ist es ratsam, Fragen dazu proaktiv zu beantworten. Du bist verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA hochzuladen, darunter:

  • Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept
  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • Befundberichte aus bildgebenden Verfahren
  • Ergebnisse genetischer Analysen (nur mit Einwilligung des Patienten)

Sicherheit der Daten

Es ist wichtig zu wissen, dass weder gesetzliche noch private Krankenkassen Zugriff auf die Daten in der ePA haben. Obwohl sie das ePA-Aktensystem betreiben, verhindert die Sicherheitsarchitektur, dass sie auf die sensiblen Daten zugreifen können. Nur die Patientinnen und Patienten selbst sowie berechtigte medizinische Einrichtungen haben Zugang zu diesen Informationen.

Fazit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Sie soll die Speicherung und den Austausch medizinischer Daten erleichtern, bringt jedoch auch Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Information mit sich. Es liegt an dir, diese Veränderungen in deiner Praxis zu integrieren und deine Patientinnen und Patienten entsprechend zu informieren. Der Erfolg der ePA wird davon abhängen, wie gut du und deine Kolleginnen und Kollegen mit diesem neuen System umgehen.

Ihre Netzwerk Expertin 

Natalia Gerlach