Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in die Zahnarztpraxen und revolutioniert den Alltag.
Doch wie bei jeder neuen, technologischen Entwicklung gibt, es auch hier Vor- und Nachteile.
- Plus oder SEGEN ist sicherlich das Auswerten und Analysieren von Röntgenbildern und Scans in Sekundenschnelle. Dies führt zu genaueren Diagnosen und frühzeitiger Erkennung von Krankheiten oder speziell in der Zahnarztpraxis, das frühe Erkennen von Läsionen, der Karies, Infektionen, Pathologien. Zusätzlich erstellt KI eine umfassende Dokumentation und Auswertung.
- Plus oder SEGEN, durch KI lassen sich effizientere Praxisabläufe automatisieren. Somit hat man mehr Zeit für die Patienten.
- Plus oder SEGEN, Erstellen von individuellen Behandlungsplänen. Durch die Analyse großer Datenmengen kann KI personalisierte Behandlungsvorschläge erstellen, diese können speziell für die Patienten erstellt werden.
Aber nicht nur Positives bringt KI in die Praxen.
- Nachteil oder FLUCH, zu viel Technologie kann die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient stören.
- Nachteil oder FLUCH, um die Software Tools durch KI zu ergänzen, werden in Zahnarztpraxen hohe Investitionen erforderlich.
Weiter ist die KI-Technologie in der zahnärztlichen Abrechnung im Vormarsch.
Es erfolgen bereits jetzt schon automatisierte Prüfungen der Abrechnung. Die Krankenkassen analysieren die eingereichten Leistungen und vergleichen Sie mit den Abrechnungsrichtlinien.
Querprüfungen bestehen in der BEMA-Abrechnung. Die einzelnen Bereiche werden gesamt betrachtet. Die Praxissoftware kann bislang nicht quer prüfen, das muss in der Praxis manuell erfolgen.
Diese Kontrolle der Abrechnung ist wichtiger als je zu vor.
Mein Tipp prüfen Sie die Abrechnung. Vor allem die Leistungen der PAR-Leistungen sollten immer auch mit den Kons-Leistungen geprüft werden.
Wie ich das meine?
Sollte eine BEVa (Befundevaluation) erfolgt sein, darf auf keinen Fall eine Ä1 (Beratung) zeitgleich in einer Sitzung erfolgen.
Ebenso ist die Abrechnung der BEMA 04 (Erhebung PSI Code) erst wieder nach Durchführung der kompletten UPT-Phase als Abrechnungsposition über die gesetzliche Kasse abzurechnen.
Vorsicht auch bei der Leistungsabrechnung der Positionen MU (Mundbehandlung), SK (entfernen scharfer Kanten) oder ZST (weicher und harter Beläge entfernen) im zeitlichen Zusammenhang im Rahmen der Parodontose Behandlung dürfen diese Positionen nicht abrechnet werden.
Möchtest du nähere Informationen? Lass gerne ein I da, dann melde ich mir bei dir. Gerne biete ich dir auch einen kostenfreien Termin zur Prüfung deiner Abrechnungsdaten an. Interessiert? Dann lass dafür ein P hier und wir sprechen einen 15 Minuten Termin via Zoom ab.
Ihre Netzwerk Expertin
Sabine Laton-Kuhn