Welche Fördermittel gibt es für mich als Praxisinhaberin?

Hanka Schiebold

Veränderungen auf den Weg zu bringen kostet nicht nur Zeit und Energie, sondern ganz einfach auch Geld – z.B. für Investitionen in neue Technik und Ausstattung, Einarbeitung in neue Abläufe oder auch für die Ausfallzeiten durch Team-Workshops.

Die Politik unterstützt Sie als Inhaberin mit verschiedenen Förderprogrammen und möchte Sie damit motivieren, in die zukunftsfähige Ausrichtung der Praxis zu investieren. Der Fokus der Förderung geht von der Unterstützung für Sie als Unternehmerin in Entscheidungsprozessen, über die Ausrichtung auf die Bedürfnisse von MitarbeiterInnen, bis hin zur Unterstützung für Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierungsmaßnahmen.

In diesem, nicht abschließenden Überblick, habe ich einige interessante Förderprogramme für  zahnärztliche Praxen zusammengestellt. Die Beantragung kann durch Sie als Unternehmerin erfolgen oder durch den Berater/ die Beraterin Ihres Vertrauens. Bei der Auswahl des passenden Förderprogramms ist er/ sie Ihnen behilflich und berät Sie gerne. Für alle aufgeführten Programme bin ich als Beraterin durch die zuständigen Behörden zertifiziert und zugelassen.

1. Unternehmerisches Know-How

In diesem Programm liegt der Schwerpunkt auf der Beratung von Ihnen als UnternehmerIn. Vielleichthaben Sie gerade den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt oder Sie sind schon lange mit Ihrer Praxis tätig, in jedem Fall finden Sie in diesem Programm Unterstützung für alle Fragen der Unternehmensführung.

  • Voraussetzung
    • Maximaler Jahresumsatz 50 Mio. oder 43 Mio. Bilanzsumme
    • Beschäftigung von weniger als 250 MitarbeiterInnen Durchführung der Beratung durch zertifizierte Berater – Listung unter BAFA Nr.164422
  • Beratungsinhalte
    Es dürfen Beratungen zu allen Themen, die wirtschaftlicher, organisatorischer, finanzieller und personell-organisatorischer Art sind, durchgeführt werden, z.B. Anpassung des Praxiskonzeptes, Mitarbeitergewinnung und -führung oder auch die Optimierung von Abläufen.
  • Fördersumme
    Die Beratungskosten bis 3000€ werden je nach Bundesland (alte – neue) mit 50% bis 80% gefördert. Für Sie bleibt maximal eine Eigenleistung von 1500€ der Beratungskosten. Für Unternehmen, die jünger als 2 Jahre sind, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 4000€.
  • Laufzeit
    Die Beratung muss in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten erfolgen.
    Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatu
    ng/unternehmensberatung_node.html

2. unternehmensWert:Mensch – uWM

Mit diesem Programm wird der Fokus auf die Ausrichtung und Anpassung der Praxis auf die
Bedürfnisse der MitarbeiterInnen gelegt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Beteiligung und Mitsprache bei der Umsetzung von Veränderungen ist hier elementarer Bestandteil der Beratung.

  • Voraussetzung
    • Mindestens zweijähriges Bestehen der Praxis Maximaler Jahresumsatz auch hier 50 Mio. € oder 43 Mio. € Bilanzsumme
    • Beschäftigung von weniger als 250 MitarbeiterInnen
    • Durchführung der Beratung nur durch zertifizierte „uWM“-BeraterInnen
  • Beratungsinhalte
    Hier sind 4 Themenbereiche festgelegt: Personalführung-Kommunikation, Wissen und
    Kompetenz der MitarbeiterInnen, Gesundheitsförderung und Diversität. Aus meiner Sicht sind
    damit die vielfältigen Themen der Praxisentwicklung abgedeckt.
  • Fördersumme
    Die Förderhöhe hängt hier von der Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeit ab. Praxen mit weniger als 10 MitarbeiterInnen erhalten 80% Förderung, ab 10 bis 249 MitarbeiterInnen sind es 50% Förderung.
    Für die Beratungskosten bis zu 10 Beratertage/ 80 Stunden mit einem Volumen von 10.000€ bleibt somit eine Eigenleistung zwischen 2.000 € und 5.000€ für Sie.
  • Laufzeit
    Die Beratung muss in einem Zeitraum von 9 Monaten durchgeführt werden. Anträge sind hier nur noch bis 30.09.2021 möglich – schnell sein lohnt sich also!

3. unternehmensWert:Mensch plus

Das Programm deckt die Herausforderungen durch die digitale Transformation von Praxen ab. Im
Wesentlichen sind auch hier die MitarbeiterInnen gefragt, Strategien im Umgang mit der
Digitalisierung für die unterschiedlichen Bereiche der Praxis zu entwickeln und auszuprobieren.

  • Voraussetzung
    • Zweijähriges Bestehen der Praxis
    • Maximaler Jahresumsatz 50 Mio. oder 43 Mio. Bilanzsumme
    • Beschäftigung von weniger als 250 MitarbeiterInnen
    • Durchführung der Beratung nur durch zertifizierte „uWM plus“-BeraterInnen
  • Beratungsinhalte
    Es dürfen Beratungen zu allen Themen, die im Bereich Personalpolitik, Arbeitsorganisation, Unternehmenskultur, Arbeitsplatzgestaltung und beruflicher Entwicklung liegen.
  • Fördersumme
    Die Förderhöhe ist hier für alle Unternehmen bis zu einer MitarbeiterInnenzahl von 249 in Vollzeit gleich. Alle Praxen erhalten 80% Förderung. Für die Beratungskosten von 12 Beratertagen/ 96 Stunden mit einem Volumen von 12.000€ bleibt somit eine Eigenleistung von 2.400€ übrig.
  • Laufzeit
    Die Beratung muss in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten erfolgen. Weitere Informationen zu beiden uWM- Programmen und zugelassene BeraterInnen finden Sie unter: https://www.unternehmens-wert-mensch.de

4. digital jetzt

Dieses neu aufgelegte Programm fördert die Investitionen in digitale Technologien und Ausstattung sowie die Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Aufgrund der starken Nachfrage erfolgt die Freigabe des Fördervolumens von 203.Mio € nur in Tranchen. Für Sie als Antragstellerin kann das durch die monatliche Freigabe/ Auslosung sehr zeitaufwendig sein. Zwar erfolgt die Antragstellung online, jedoch wird die Förderung nur noch im Losverfahren vergeben. Aus diesem Grund erwähne ich das Programm auch nur kurz für diejenigen, die gerne ihr Glück mit Lotterien versuchen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.digitaljetzt-portal.de/

Hier ein kleiner Einblick: Aktueller Stand Losverfahren 18.04.2021
Für die nächste Ziehung am: 15. Mai 2021
Aktuelle Anzahl Teilnehmende am Losverfahren: 2.029
Förderbudget für die nächste Ziehung: 6.000.000,00 €

  •  Fördersumme
    Ab einer Investitionssumme von 17.000€ für digitale Technologien und 3.000€ für Qualifizierungsmaßnahmen können Sie zwischen 40 – 50% Förderung + zusätzlich regional gestaffelte Zuschläge erhalten.

Fazit

Es gibt für die zukunftsfähige Ausrichtung der Praxis richtig Geld vom Staat. Man muss nur wissen, wo! Dafür sind dann BeraterInnen am Start, die Sie nicht nur bei der Umsetzung der Veränderungen unterstützen, sondern auch bei der Auswahl des passenden Programms. Möchten Sie zusätzliche Unterstützung für die Finanzierung von Weiterbildungen für Sie oder Ihr Team in Anspruch nehmen? Auch dort gibt es regional unterschiedliche Programme. Ich gebe Ihnen gerne weitergehende Informationen und freue mich auf Ihre Nachricht!

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Hanka Schiebold

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