Ich möchte in diesem Artikel die häufigsten an mich gestellten Fragen zum Corona Bonus beantworten:
1. Was ist der Corona Bonus?
Es handelt sich um eine Prämie, die der Arbeitgeber/in freiwillig an die Mitarbeiter/innen zahlen kann. Er ist dafür gedacht, die besondere Arbeitsleistung während der Corona Krise zu honorieren. Also eine Prämie für besonders gute oder zusätzliche Arbeitsleistung.
Wichtig: Der Bonus muss zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden.
2. Wie wird er steuerlich und bei der Sozialversicherung behandelt?
Die Bonuszahlung ist bis zu einem Betrag in Höhe von € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei. Somit erhält der/die Arbeitnehmer/in den Bonusbetrag als Nettoauszahlungsbetrag auf sein/ihr Konto.
Anders als z.B. das Kurzarbeitergeld unterliegt der Corona Bonus auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.
3. Bis wann muss der Bonus ausgezahlt werden?
Die Regelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Der Bundestag hat kürzlich die Verlängerung beschlossen und die Zustimmung des Bundesrats sollte am 28.5.2021 erfolgen.
Wichtig ist, dass bei einer Zahlung der Zusammenhang mit der Corona-Krise erkennbar sein muss.
4. Muss der Bonus in einer Summe gezahlt werden?
Nein, muss er nicht. Er kann auch z.B. auf mehrere Abrechnungen verteilt werden. Wichtig ist nur, dass er im gesamten Zeitraum nicht mehr als € 1.500 beträgt.
5. Was habe ich als Arbeitgeber/in davon, den Bonus zu zahlen?
Durch die Pandemie sind wir alle sowohl privat als auch beruflich stark belastet. Besonders in den Arztpraxen führt diese Belastung häufig zu physischer und psychischer Erschöpfung. Sicher kann ein zusätzlicher Betrag diese Belastung nicht beseitigen, er kann aber als Zeichen der Wertschätzung als kleines Trostpflaster dienen. Die Freude über eine finanzielle Belohnung wird sich sicher positiv auf das Arbeitsklima auswirken.
Da der Betrag sozialversicherungsfrei ist, spare ich als Arbeitgeber/in auch noch die Hälfte der Sozialversicherung.
6. Muss ich den Corona Bonus zahlen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Bonus gezahlt werden muss. Er ist eine freiwillige Leistung und muss auch nicht an alle Arbeitnehmer/innen in gleicher Höhe ausgezahlt werden. Vergleichbar mit einem Geschenk, bei dem Sie entscheiden ob und wieviel Sie zahlen wollen.
Allerdings sollten Sie den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. D.h. Sie dürfen nicht ohne sachlichen Grund einzelne Arbeitnehmer/innen schlechter behandeln. Davon ist auch im Hinblick auf die Stimmung im Team dringend abzuraten.
7. Wer darf den Corona Bonus erhalten?
Der Corona Bonus kann an alle beschäftigten Mitarbeiter/innen gezahlt werden. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte im Minijob, ohne dass die Geringfügigkeitsgrenze davon betroffen ist.
8. Corona Bonus und Lohnabrechnung
Der Bonus ist nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung des/der Arbeitnehmers/in angegeben werden. Dennoch sollten Sie die Sonderzahlung mit der Lohnabrechnung an Ihre Mitarbeiter/innen auszahlen.
Als steuerfreie Zahlung ist der Bonus im Lohnkonto aufzuzeichnen, um bei einer Lohnsteuer- Sozialversicherungsprüfung auch als Sonderzahlung erkennbar zu sein.
9. Wo finde ich die Regelungen?
In § 3 Nr. 11a EStG sowie im BMF Schreiben vom 9.4.2020 und 26.10.2020
Mein Tipp: Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin, wenn Sie Ihrem Team eine Sonderzahlung zukommen lassen wollen. Denn nur wenn alle Spielregeln eingehalten werden, bleibt der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Susanne Hachenberg
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